Verbandsmitglieder
Amt Creuzburg
- Stadt Creuzburg
- Ebenau
- Scherbda
Eisenach
- Stadt Eisenach
- Neukirchen
- Berteroda
- Madelungen
- Hötzelsroda
- Stregda
- Hörschel
- Wartha
- Göringen
- Stedtfeld
- Stockhausen
- Neuenhof
Hörselberg-Hainich
- Beuernfeld
- Bolleroda
- Burla
- Ettenhausen
- Großenlupnitz
- Hastrungsfeld
- Kälberfeld
- Melborn
- Sättelstädt
- Sondra
- Wenigenlupnitz
Krauthausen
- Krauthausen
- Ütteroda
- Pferdsdorf
- Spichra
Ruhla
- Stadt Ruhla
- Kittelsthal
- Thal
Seebach
- Seebach
Treffurt
- Stadt Treffurt
- Großburschla
- Schnellmannshausen
- Falken
- Hattengehau
- Volteroda
- Schrapfendorf
- Ifta
- Wolfmannsgehau
Wutha-Farnroda
- Wutha-Farnroda
- Mosbach
- Kahlenberg
- Schönau a. d. Hörsel
Verbandsorgane
Der Trink- und AbwasserVerband Eisenach-Erbstromtal wird als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Form eines Zweckverbandes auf der Grundlage des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) geführt.
Seine Aufgaben sind die Trinkwasserver- sowie die Abwasserentsorgung für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen (Verbandsgebiet). Der Verband verfolgt keine Gewinnerzielungsabsicht.
Die Aufgaben der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung werden im Rahmen des Eigenbetriebsrechtes als wirtschaftliches Unternehmen nach den Vorschriften der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (ThürEBV) geführt.
Die Verbandsorgane des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal sind:
Verbandsversammlung
Verbands- und Werkausschuss
Verbandsvorsitzender
Verbandsversammlung
Der Verband hat 8 Mitgliedskommunen. Die Vertreter dieser bilden als Verbandsräte die Verbandsversammlung als höchstes Beschlussorgan des Verbandes. Die Verbandsversammlung besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den jeweiligen Vertretern der Mitgliedsgemeinden (Verbandsräten).
Der gesetzliche Vertreter des Verbandsmitgliedes (Bürgermeister/-in bzw. Oberbürgermeister/-in) ist Verbandsrat Kraft Amtes (geborener Verbandsrat). Neben dem gesetzlichen Vertreter entsenden alle anderen Verbandsmitglieder jeweils zwei weitere Verbandsräte. Ausgeschlossen hiervon ist die Stadt Eisenach, die sechs weitere Verbandsräte erhält. Das Beschlussorgan bestellt die Verbandsräte sowie für jeden Verbandsrat einen Stellvertreter.
Die Verbandsräte und ihre Stellvertreter werden für die Dauer der zum Zeitpunkt der Bestellung laufenden Amtszeit der Gemeinderäte und Kreistage bestellt.
Derzeit besteht die Verbandsversammlung aus 28 Verbandsräten.
Die Verbandsräte der Stadt Eisenach haben so viele Stimmen wie die Verbandsräte aller anderen Verbandsmitglieder zusammen (Stimmenparität).
Die Stimmen sind den einzelnen Verbandsräten wie folgt zugeordnet:
- Eisenach 32 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 8 Stimmen, zweiter bis siebenter Verbandsrat je 4 Stimmen)
- Ruhla 6 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 2 Stimmen, zweiter bis dritter Verbandsrat 2 je Stimmen)
- Treffurt 7 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 3 Stimmen, zweiter bis dritter Verbandsrat 2 je Stimmen)
- Creuzburg 3 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 1 Stimmen, zweiter bis dritter Verbandsrat 1 je Stimmen)
- Wutha-Farnroda 7 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 3 Stimmen, zweiter bis dritter Verbandsrat 2 je Stimmen)
- Seebach 3 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 1 Stimmen, zweiter bis dritter Verbandsrat 1 je Stimmen)
- Hörselberg-Hainich 3 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 1 Stimmen, zweiter bis dritter Verbandsrat 1 je Stimmen)
- Krauthausen 3 Stimmen (gesetzlicher Vertreter 1 Stimmen, zweiter bis dritter Verbandsrat 1 je Stimmen)
Die Stimmabgabe der Vertreter eines Mitgliedes erfolgt einheitlich nach interner Abstimmung.
Die Verbandsversammlung verwaltet den Zweckverband. Sie trifft alle wesentlichen Entscheidungen. Die Verbandsversammlung ist das alleinige beschließende Organ in folgenden Angelegenheiten:
- Satzungen des Verbandes
- Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan
- Änderung und Erweiterung der Verbandsaufgaben
- Aufnahme neuer Mitglieder
- Auflösung des Verbandes
- Bestellung des Wirtschaftsprüfers
- Feststellung der Jahresabschlüsse und Entlastung der Verbandsvorsitzenden
- Wahl des Verbandsvorsitzenden und Bestellung des/der Stellvertreter
Die Verbandsversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen.
Verbands- und Werkausschuss
Der Verbandsausschuss besteht aus dem Verbandsvorsitzenden und den gesetzlichen Vertretern der Verbandsmitglieder. Jedes Mitglied außer der Stadt Eisenach hat eine Stimme. Die Stadt Eisenach hat so viele Stimmen wie alle anderen Ausschussmitglieder zusammen.
Der Verbandsausschuss ist mit dem Werkausschuss des Eigenbetriebes identisch. Der Ausschuss berät alle Fragen, für die die Verbandsversammlung zuständig ist, vor. Weiterhin ist er u. a. zuständig für:
- Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des Wirtschaftsplanes, die eine Verpflichtung von mehr als 100.000 Euro für den Verband mit sich bringen,
- Erstellung des Entwurfes des Wirtschaftsplanes,
- die Zustimmung zur Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung der Angestellten, deren Vergütungsgruppe mit der Besoldungsgruppe der Beamten des gehobenen und höheren Dienstes vergleichbar ist
Verbandsvorsitzender
Verbandsvorsitzender des Trink- und AbwasserVerbandes Eisenach-Erbstromtal ist Herr Bernhard Bischof.
Der erste stellvertretende Verbandsvorsitzende ist Herr Steffen Liebendörfer, Bürgermeister der Stadt Eisenach.
Der zweite stellvertretende Verbandsvorsitzende ist Herr Michael Reinz, Bürgermeister der Stadt Treffurt.