Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter tavee.de veröffentlichte Website des Trink- und AbwasserVerband Eisenach Erbstromtal.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Website barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Mai 2025 durchgeführten Selbstbewertung. Die Bewertung wurde gemäß WCAG 2.2 AA vorgenommen. Für die Umsetzung der Barrierefreiheit haben wir eine Agentur beauftragt, die auftretende bzw. erkannte Barrieren kontinuierlich beseitigt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  1. PDF-Dokumente liegen derzeit auf unserer Internetseite nicht in vollem Umfang barrierefrei vor. Es findet gerade einer komplette Überarbeitung der Dokumente nach EN 301 549 / WCAG 2.2 statt, die planmäßig spätestens am 30.09.2025 abgeschlossen sein soll. Im Anschluss werden PDF-Dateien gegen barrierefreie Versionen ausgetauscht. Mögliche Ausnahmen werden an dieser Stelle dann ergänzt.
  2. Laut Fachverbänden wird im Regelfall die Vorlesefunktion von persönlichen Screenreadern bevorzugt, weshalb wir auf ein solches Angebot verzichten.
  3. In einigen Beiträgen auf der Webseite sind möglicherweise nicht sofort zur Veröffentlichung alle Bilder mit alternativen Texten versehen, um schnellstmöglich auf z.B. Probleme im Netz zu verweisen. Diese werden schnellstmöglich und in der Regel innerhalb von 3 Werktagen ergänzt.

Diese Erklärung wird regelmäßig überarbeitet und bei der Meldung von Barrieren umgehend aktualisiert. Gemeldete Barrieren werden mit einer Beseitigungsfrist versehen, über die Sie sich jederzeit in hier informieren können. Meldende erhalten bei angegebenen Kontaktdaten eine schriftliche Rückmeldung zu Ihrer Meldung.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 02.05.2025 erstellt und zuletzt am 15.08.2025 aktualisiert.

Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website/mobilen Anwendung mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Gern können Sie die richtigen Ansprechpartner direkt über das nachfolgende Formular kontaktieren. Alternativ können Sie sich über unsere Kontaktseite mit der Zentrale in Verbindung setzen.

    *Pflichtfeld

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt in einem angemessenen Zeitraum keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.tlmb-thueringen.de/

    Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter kontakt(at)tlmb.thueringen.de.