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Beschlüsse der Verbandsversammlung zur Gebührenkalkulation vom 04. November 2024

Die Verbandsversammlung des Trink- und AbwasserVerbandes hat in ihrer Sitzung am 04.11.2024 folgende Beschlüsse gefasst:

Abbruch der Gebührenkalkulationen für die Jahre 2022 bis 2025 zum 31.12.2024:

  • Beschluss Nr. VV 12/2024 Abbruch der Gebührenkalkulation Trinkwasser für die Jahre 2022 bis 2025 zum 31.12.2024
  • Beschluss Nr. VV 13/2024 Abbruch der Gebührenkalkulation Abwasser für die Jahre 2022 bis 2025 zum 31.12.2024
  • Beschluss Nr. VV 14/2024 Abbruch der Gebührenkalkulation der Straßenoberflächenentwässerungsgebühr für die Jahre 2022 bis 2025 zum 31.12.2024

Gebührenkalkulation für die Jahre 2025 bis 2026 mit Nachkalkulation 2022 bis 2024:

Trinkwasser:

  • Beschluss Nr. VV 15/2024 Kalkulation der Trinkwassergebühren für die Jahre 2025 bis 2026 mit Nachkalkulation 2022 bis 2024:

Die Verbrauchsgebühr für die Entnahme von Wasser aus der Wasserversorgungsanlage beträgt ab 01.01.2025 2,42 €/m³ zuzüglich Umsatzsteuer (entspricht 2,59 €/m³ brutto).

Die Grundgebühr für die Benutzung der Wasserversorgungsanlage beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit:

Dauerdurchfluss Q3 m³/StundeGrundgebühr€/Jahr (netto)Grundgebühr€/Jahr (brutto)
bis Q3           4150,00160,50
bis Q3         10375,00401,25
bis Q3         16600,00642,00
bis Q3         25937,501.003,13
bis Q3         401.500,001.605,00
bis Q3         632.362,502.527,88
bis Q3       1003.750,004.012,50
bis Q3       2509.375,0010.031,25
  • Beschluss Nr. VV 16/2024 9. Änderung der Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung (GS-WVS)

Abwasser:

  • Beschluss Nr. VV 17/2024 Kalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2025 bis 2026 mit Nachkalkulation 2022 bis 2024:

Einleitgebühren ab 01.01.2025:

Einleitgebühr mit zentraler Klärung2,45 €/m³
Einleitgebühr mit Vorreinigung des Abwassers
in einer Grundstückskläranlage
1,23 €/m³
Einleitgebühr mit Vorreinigung des Abwassers
in einer vollbiologischen Grundstückskläranlage
0,82 €/m³
Niederschlagswassergebühr0,59 €/m²

Entsorgungsgebühren ab 01.01.2025:

Fäkalschlamm aus Kleinkläranlagen77,36 €/m³
Entsorgung von Abwasser aus abflusslosen Gruben62,56 €/m³

Grundgebühren ab 01.01.2025:

Volleinleiter:

Dauerdurchfluss Q3 m³/StundeGrundgebühr€/Jahr
Q34140,00
Q310350,00
Q316560,00
Q325875,00
Q3401.400,00
Q3632.205,00
Q31003.500,00
Q32508.750,00

Teileinleiter und Teileinleiter-Vollbiologie:

Dauerdurchfluss Q3 m³/StundeGrundgebühr€/Jahr
Q3444,00
Q310110,00
Q316176,00
Q325275,00
Q340440,00
Q363693,00
Q31001.100,00
Q32502.750,00
  • Beschluss Nr. VV 18/2024 5. Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (GS-EWS)
  • Beschluss Nr. VV 19/2024 Kalkulation der Straßenoberflächenentwässerungsgebühr  für die Jahre 2025 bis 2026 mit Nachkalkulation 2022 bis 2024: Die Straßenoberflächenentwässerungsgebühr beträgt ab 01.01.2025 0,98 €/m².
  • Beschluss Nr. VV 20/2024 4. Änderung der Gebührensatzung zur Einleitung von Oberflächenwasser für die Träger der Straßenbaulast (GS-Oberfl.-w.)

Hinweis: Die Beschlussfassung erfolgte unter Vorbehalt der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht, dem Landratsamt Wartburgkreis.